„Hartz IV“: drei Minimal-Forderungen

Immer mehr Politiker und Verbände fordern Nachbesserungen an „Hartz IV“. Dazu erklärt Petra Pau, PDS im Bundestag:

Nach Stolpe (SPD) und Milbradt (CDU) stellt nun auch Büttikofer (Grüne) Nachbesserungen an „Hartz IV“ in Aussicht. Die Kirchen fordern es, die Gewerkschaften auch, die Sozialverbände ohnehin.

Unverzüglich müssen mindestens drei Bestimmungen geändert werden:
1. Das ALG II ist auf mindestens 400 € - bundesweit - anzuheben;
2. Die „58er-Regelung“ ist zu Gunsten der Betroffenen auszulegen;
3. Das Arztgeheimnis muss wieder hergestellt werden.

Diese drei Minimalforderungen ändern nichts an meiner Generalkritik:
„Hartz IV“ ist grundgesetzwidrig, in seiner Anlage und in seiner Ausführung.
 

Berlin, den 27. Dezember 2004

 

 

27.12.2004
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

 

 

Presseerklärungen

 

Startseite