Nach Stolpe (SPD) und Milbradt (CDU) stellt nun auch Büttikofer (Grüne) Nachbesserungen an Hartz IV in Aussicht. Die Kirchen fordern es, die Gewerkschaften auch, die Sozialverbände ohnehin.
Unverzüglich müssen mindestens drei Bestimmungen geändert werden:
1. Das ALG II ist auf mindestens 400 € - bundesweit - anzuheben;
2. Die 58er-Regelung ist zu Gunsten der Betroffenen auszulegen;
3. Das Arztgeheimnis muss wieder hergestellt werden.
Diese drei Minimalforderungen ändern nichts an meiner Generalkritik:
Hartz IV ist grundgesetzwidrig, in seiner Anlage und in seiner Ausführung.
Berlin, den 27. Dezember 2004
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