In der Fragestunde des Bundestages habe ich Staatssekretär Staffelt auf offensichtliche Widersprüche im ALG-II-Verfahren hingewiesen. Nach einer internen Anweisung durften offensichtlich falsche Bescheide nämlich erst ab 2005 korrigiert werden.
Gestern teilte mir das zuständige Ministerium mit, dass dieser Verfahrensfehler behoben wurde.
Ich ermutige daher alle ALG-II-Antragsteller, in deren Bescheiden der Agentur für Arbeit offensichtliche Fehler - zum Beispiel auch Zahlendreher - enthalten sind, sofort Widerspruch einzulegen.
Berlin, den 3. Dezember 2004
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