Dies wäre ein unglaublicher Eingriff in verbriefte Persönlichkeits-Rechte. Noch dazu mit einer dümmlichen Begründung.
Angeblich gehe es um Berufseignungen. So soll geprüft werden, ob künftige Busfahrer farbenblind sind. Früher gab es dafür Augenärzte.
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch legitim. Gentest für Jobsuchende sind es jedenfalls nicht. Sie wären grundgesetz-widrig.
Berlin, den 11. Oktober 2004
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