Kopftuch-Streit: Berlin oder Bayern

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im sogenannten Kopftuchstreit erklärt Petra Pau, PDS im Bundestag:

Auslöser des Rechtsstreites war eine Klage einer deutschen Lehrerin, die in Baden-Württemberg nicht unterrichten darf, weil sie ein Kopftuch trage, das sie als Muslime ausweise.

Das Verbot sei nicht verfassungskonform, urteilte nun das Gericht mit fünf zu drei Stimmen. Zugleich überwies das Bundesverfassungsgericht den Konflikt an die Bundesländer. Diese könnten oder sollten entsprechende Gesetze erlassen, zumal sie die Schulhoheit haben.

In der Entscheidung des BVG liegt eine Chance, aber auch eine Gefahr.

Die Chance besteht darin, dass eine grundlegende Debatte über Religion, Schule und Staat in moderne Auffassungen mündet, die dem 21. Jahrhundert angemessen sind.

Die Gefahr besteht darin, dass im toleranten Berlin anders entschieden wird, als im bergigen Bayern.
 

Berlin, den 24. September 2003

 

 

24.9.2003
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

 

 

Presseerklärungen

 

Startseite