Kein V-Mann darf Straftaten begehen oder zu solchen ermutigen. Das ist geltendes Recht, bundesweit, auch in Brandenburg.
Brandenburgs Innenminister Schönbohm hingegen profiliert sich immer mehr als Weißwäscher brauner V-Männer. Dabei ist der akute Fall Toni S. kein Novum. Ich erinnere nur an den Brandenburger Skandal um den zum Totschlag bereiten V-Mann Piato.
Sobald ein Innenminister Unrecht zu Recht erklärt, ist dass Maß übervoll. Die PDS-Fraktion im Bundestag hat zügige Aufklärung und deshalb offiziell eine Sondersitzung des Innenausschusses gefordert.
Berlin, den 18. August 2002
|