Mehr Rechte fürs THW

Bundestag, 14. Mai 2009, Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(zu Protokoll gegeben)

1. 

Das Gesetz, das heute beschlossen werden soll, heißt: „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“. Schon die Überschrift ist ein Text schlichter Schönheit. Glückwunsch!
Worum geht es also wirklich? Um Zweierlei! Erstens: Das Technische Hilfswerk erhält Rechte, die ähnliche Einrichtungen, zum Beispiel Feuerwehren, längst haben. So soll auch das THW Straßen sperren dürfen, wenn das im Katastrophenfall geboten scheint.
Es geht um weitere Befugnisse für das THW, die sinnvoll und verhältnismäßig sind. Dem stimmt DIE LINKE zu. Und ich füge hinzu: Das Technische Hilfswerk wird demnächst 60 Jahre alt. Ich wünsche dem THW noch weitere erfolgreiche 60 Jahre, hierzulande und weltweit.

2. 

Auch die zweite Absicht dieses Gesetzes ist im Sinne der Fraktion DIE LINKE. Der Gesetzes-Text soll der Realität angepasst werden. Und die heißt: Nicht nur Männer oder Jungs schultern die Arbeit im Technischen Hilfswerk, sondern zunehmend auch Frauen und Mädchen.
Also wurde der Gesetzestext geändert, oder neudeutsch „gegendert“. Überall, wo vordem „Helfer“ geschrieben wurde, steht nunmehr „Helferinnen und Helfer“. Mit einer wesentlichen Ausnahme: In der Überschrift geht es noch immer nur um die „Helfer“ des THW.
Nun können wir raten, ob hier schlicht sozialdemokratischer Schlendrian am Werk war oder ob die CSU subversiv ihren Mannesgeist verewigen wollte. Wie auch immer: Wichtiger ist, dass die THW-Helferinnen und Helfer in der Not, zumeist ehrenamtlich im besten Sinne, präsent sind.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

14.5.2009
www.petra-pau.de

 

Übersicht
Bundestag

 

Reden im
Bundestag

 

Lesbares

 

Seitenanfang

 

Startseite